1. Vertragsgestaltung
1.1 Der Abschluss von Verträgen
zwischen Auftraggeber und Trainer/Berater über die beiderseitig zu erbringenden
Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der
Schriftform.
1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer/Berater,
die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des
Vertrages.
1.3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer/Berater haben Vorrang
vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Leistungen des Trainer/Beraters
2.1 Der Trainer/Berater erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch
Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen
Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer/Berater im Einzelnen festgelegt.
2.4 Eine Einzelbeurteilung von Trainingsteilnehmern widerspricht der
Berufsethik freier Trainer/Berater und findet nicht statt.
3. Honorare und Kosten
3.1 Das erste Kontaktgespräch durch Trainer/Berater ist unentgeltlich.
3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen,
Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem
Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der
Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots,
auditiven Fallstudien u.a.
3.5. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden
besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.6 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.7 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.8 Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor
Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 50 % bei
Auftragserteilung, restliche Rechnungsstellung nach Leistungserbringung mit
Monatsabrechnung jeweils ohne Abzug zu zahlen. Entstandene und in Rechnung
gestellte Kosten sind, ohne Abzug sofort zu zahlen.
3. 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen
Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Sicherung der Leistungen
4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainer/Beraters an den
von diesem erstellten Werken (z. B. Werbeideen, Trainingsunterlagen usw.). Eine
Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den
Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Trainer/Beraters.
Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des
Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte
nicht entgegenstehen.
4.3 Der Auftraggeber informiert den Trainer/Berater vor und während der
vereinbarten Maßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und
Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche
Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4 Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages
vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer/Berater der
Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit
den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
4.5 Der Trainer/Berater verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher
geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem
Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.6 Der Trainer/Berater trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern,
Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer/Berater zur Durchführung
des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer/Berater wird deren Auswahl
ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages
treffen.
4.7 Der Trainer/Berater ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge
auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart
wurde.
4.8 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer/Berater wegen
höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer/Berater nicht zu
vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer/Berater unter
Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an
einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer/Berater,
einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so
ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich
der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden,
sind bei Absagen innerhalb von 10 Monaten vor der Trainingsdurchführung 50 %,
bis zu 6 Monaten 75 % und bis zu 3 Monaten vorher 100 % des Honorars zuzüglich
Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.
Das vom Trainer/Berater vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen
der Bestimmungen der Ziff. 4.1 zur Verfügung gestellt.
5. Allgemeine Bedingungen
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen
Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer/Berater
unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im
Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer
wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung
verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches
Recht.
5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen
Geschäftsbedingungen für Trainer/Berater zusammenhängenden Vertrag und diesen
Bedingungen ist der Sitz des Trainer/Beraters.
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